Plan D

Mittels des Dekrets 13/2004 vom 6. Februar wird die Beteiligung der Balearenregierung an der Finanzierung von Projekten reguliert, die dazu bestimmt sind, die Saisonabhängigkeit des Tourismus zu beseitigen.
Der Tourismusminister erließ mit Datum vom 10. März 2004 einen Bescheid zur Ausschreibung von Soforthilfen an die Gemeinden der balearischen Inseln um die Saisonabhängigkeit des Tourismus zu beseitigen, dessen Ziel die Bewilligung von wirtschaftlichen Hilfeleistungen ist, im Rahmen des Gesetzes 5/2002 vom 21. Juni über Subventionen der CAIB und der Veranlassung des Tourismusministers mit Datum vom 2. März 2004.
Die Empfänger dieser Finanzhilfen sind die Gemeinden der balearischen Inseln gewesen, mit Ausnahme der Gemeinde von Palma, wobei sie insgesamt 88.583.671 Euros erhalten haben.
Die Bestimmung der Finanzhilfen hat sich an Projekte, um die Saisonabhängigkeit des Tourismus zu beseitigen, gewandt; diese Projekte lassen sich durch folgende Punkte konkretisieren:
- Neu eingerichtete Ausstattungen und Infrastrukturen.
- Anpassung der bestehenden Ausstattungen und Infrastrukturen.
- Verstärkung der Reiseziele in der Vor- und Nachsaison.
- Förderung des alternativen Tourismus, wie zum Beispiel ins Inselinnere, Sport, kulturell, handwerklich oder Ähnliches.
- Spezialisierung, Verbesserung oder Anpassung des Angebots und der Förderung für die Verstärkung von Aktivitäten in der Vor- und Nachsaison.
Um die von den verschiedenen Gemeinderäten eingereichten Projekte zu bewerten, sind eine Reihe von Kriterien befolgt worden, von denen hervorzuheben sind: die Tauglichkeit neuer Infrastrukturen und Ausstattungen für Projekte, um die Saisonabhängigkeit des Tourismus zu beseitigen, in Gang zu setzen, sowie die Wartung und Verbesserung von schon existierenden Projekten; Beitrag zum Umweltschutz; Anerkennung der Wichtigkeit von verschiedenen Tourismustypen alternativ zu Sonne und Strand.
Zur Erfüllung der ersten Zusatzbestimmung des Bescheides vom 10. März 2004 für Hilfen unter 750.000 Euros haben das Fremdenverkehrsamt und das „Instituto de Estrategia Turística (Institut für Tourismusstrategien)” der Balearischen Inseln (INESTUR) am 25. November 2005 ein Rahmenabkommen zur Zusammenarbeit unterschrieben für die Zahlung von Soforthilfen an die Gemeinden der balearischen Inseln, um die Saisonabhängigkeit des Tourismus zu beseitigen.
In dem genannten Abkommen wird festgelegt, dass INESTUR die Zahlung der finanziellen Hilfen an die Gemeinden durchführt, wenn der entsprechende Beweis vorgelegt wird, dessen Überprüfung durch den technischen Dienst von INESTUR durchgeführt wird. Für ihre Wirksamkeit sollten die Gemeinden, die eine finanzielle Hilfe unter 750.000 Euros erlangen, diesem Rahmenabkommen mit entsprechenden Nachträgen beitreten. Konkret sind sechsundzwanzig Gemeinden beigetreten, von denen zweiundzwanzig zu Mallorca (Alaró, Algaida, Andratx, Artà, Banyalbufar, Binissalem, Bunyola, Campanet, Consell, Deià, Escorca, Estellencs, Lloseta, Llubí, María de la Salut, Petra, Puigpunyent, Sa Pobla, Sant Llorenç des Cardassar, Santa Eugénia, Santa María del Camí und Vilafranca) und vier Menorca (Alaior, Es Mercadal, Es Migjorn und Sant Lluís) gehören.

